Service/FAQ

An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen steht Ihnen der zahnmedizinische Notdienst zur Verfügung. In der regel in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr ist ein diensthabender Zahnarzt in der Praxis zu erreichen.

Wer gerade zahnärztlichen Notdienst im Umkreis Buchen (Bezirksdirektion Karlsruhe) hat, erfahren Sie aus dem aktuellen Wochenblatt oder im Internet unter dieser Web-Adresse:

http://www.kzvbw.de/site/service/notdienst

Der Bereitschaftsdienst steht allen Patienten mit Zahnschmerzen zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie aus der Region kommen oder nicht. Es können nur zahnärztliche Notfälle behandelt werden. Reguläre Behandlungen finden innerhalb des zahnärztlichen Notdienstes nicht statt.

Die Behandlung findet in der Regel der Reihe nach statt. Eine Terminvergabe im Notdienst findet nicht statt.

Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist die Grundlage jeder Versorgung mit Zahnersatz, also zum Beispiel mit Kronen, Brücken oder Prothesen. Bei gesetzlich Krankenversicherten verwendet der Zahnarzt ein standardisiertes Formular aus zwei Teilen. Auf dem HKP finden Sie Angaben zum Zahnstatus in Ihrem Mund (Befund), zur Regelversorgung, der ggf. davon abweichenden Therapieplanung und den voraussichtlichen Gesamtkosten. Der vom Zahnarzt datierte und unterschriebene HKP wird vor der Behandlung Ihrer Krankenkasse für die Bestimmung des Festzuschusses zusammen mit Ihrem Bonusheft – sofern Sie eines besitzen – zugeleitet. Grundsätzlich darf mit der Behandlung erst begonnen werden, nachdem die Krankenkasse den Zuschuss festgesetzt hat. Bei grundlegenden Änderungen der ursprünglichen Therapieplanung muss der Zahnarzt eine neue Bewilligung der Krankenkasse einholen.

Quelle: https://www.informationen-zum-zahnersatz.de/kosten/heil-und-kostenplan/

In einem Bonusheft werden für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt eingetragen.

Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten für alle Arten der prothetischen Versorgung einen Festzuschuss. Sind im Bonusheft regelmäßige Zahnarztbesuche vermerkt, fällt dieser Zuschuss deutlich höher aus. So steigt er um 20 Prozent, wenn Versicherte in den letzten fünf Jahren wenigstens einmal zur eingehenden Untersuchung beim Zahnarzt waren. Bei einer lückenlosen Vorsorge über einen Zeitraum von zehn Jahren erhöht sich der Zuschuss sogar um weitere zehn Prozent. Den verbleibenden Anteil müssen die Patienten selbst übernehmen. Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr müssen mindestens einen Eintrag pro Kalenderhalbjahr im Rahmen der Individualprophylaxe im Bonusheft vorweisen können.

Wie stellen Ihnen ein Bonusheft bereits bei Ihrem ersten Termin für eingehende Untersuchung aus.

Um Ihnen zu helfen Ihren Wunsch nach schönen gesunden Zähnen zu verwirklichen, bieten wir in Kooperation mit dem Deutschen Zahnärztlichem Rechenzentrum (DZR) die Möglichkeit der Ratenzahlung an.

Dabei bestimmen Sie selbst die Höhe der Raten oder die Dauer der Laufzeit. So haben Sie es in der Hand, wie hoch die monatliche Belastung ausfallen darf. Sie entscheiden auch, ob die einzelnen Zahlungen zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte fällig werden.

Wir besprechen mit Ihnen gerne die Konditionen in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

Um Ihnen neben der bestmöglichen medizinischen Behandlung auch einen vertrauensvollen Service rund um das Thema Abrechnung und Finanzierung bieten zu können, haben wir uns für eine Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zahnärztlichem Rechenzentrum (DZR) entschieden.

Damit wir eine Rechnung an das DZR abtreten können, benötigen wir von Ihnen Ihr Einverständnis. Dabei stimmen Sie unter anderem zu, dass Ihre Bonität online geprüft wird. Denn positive Bonität ist die Voraussetzung für die sichere Rechnungsabwicklung durch das DZR.

In manchen Fällen ist eine Überweisung für eine Weiterbehandlung unvermeidbar. Wie jeder andere Arzt kann auch ein Zahnarzt zu anderen Ärzten überweisen. Allerdings haben Ärzte ein vorgegebenes Überweisungsformular. Ein Zahnarzt hat kein solches Formular. Ein Zahnarzt überweist also immer „formlos“ mit dem kurzen Hinweis oder Verdachtsdiagnose für den Kollegen.

Teilen Sie bitte beim Termin in einer Überweiserpraxis mit, ob bei Ihnen ein oder mehrere Röntgenbilder bereits gemacht wurden. Ein kurzer Anruf aus der Überweiserpraxis genügt und wir schicken umgehend die Röntgenbilder per Email dem weiterbehandelnden Kollegen zu und Sie werden nicht noch einmal unnötig geröntgt.

In vielen Fällen bleiben offene Fragen nach dem Zahnarztbesuch, die man im Gespräch mit dem Zahnarzt nicht getraut hat zu Stellen. Oft verspürt man den Wunsch nach einer Zweitmeinung. Das verstehen wir und sind gerne bereit Ihnen eine klare Übersicht über Behandlungsalternativen zu bieten und Ihre Fragen zu beantworten.

Fühlen Sie sich nicht verunsichert und vereinbaren Sie mit uns ein unabhängiges Beratungsgespräch.

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